FAQ

Fragen und Antworten zu den meist gestellten Fragen rund um KFZ Gutachten

Wie soll ich mich nach einem Verkehrsunfall verhalten?

Das Wichtigste nach einem Unfall ist: Bewahren Sie Ruhe! Halten Sie im Bestfall einen Unfallleitfaden im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Sie sollten unbedingt die Polizei verständigen, damit diese einen Unfalllbericht anfertigt. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Entscheidenen Sie sich für SDR kümmern wir uns um einen Rechtsanwalt.

Warum benötige ich einen KFZ-Sachverständigen und ist dieser sinnvoll?

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und haben dabei Beschädigungen am eigenen Kraftfahrzeug davongetragen, sollte man auf jeden Fall einen Kfz-Sachverständiger zu Rate ziehen. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist neutral und nicht an Weisungen von Versicherungen gebunden. Beachten Sie, dass Sie der gegnerischen Versicherung die Schadenhöhe nachweisen müssen. Ein Angebot der Versicherung einen „eigenen“ Kfz-Gutachter zu schicken dürfen und sollten Sie getrost ablehnen.

Wer trägt die Kosten für den KFZ-Sachverständigen?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwalt. Nach derzeitiger Rechtsprechung des BGH`s gehören die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Was wird bei der Begutachtung benötigt?

Ganz wichtig: Trotz schlechter Gegebenheiten und möglicher Trauer: Gute Laune! Prinzipiell benötigen wir lediglich das Fahrzeug an dem der Schaden entstanden ist und den Fahrzeugschein. Gerne begutachten wir Ihr Kfz direkt bei Ihnen vor Ort oder Sie besuchen uns in unserer Geschäftsstelle.

Gutachten im Vergleich zum Kostenvoranschlag – Unterschiede

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Grundsätzlich fehlt auch eine Aussage zu Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Erst der KFZ-Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt oder möglicherweise mehr beschädigt ist, als auf den ersten Blick erkennbar. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. es liegen verdeckte Schäden vor. In jedem Fall also geht der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

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